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25. Juni 2012

'Widerstand Schwandorf'-Aktivist Daniel Weigl (mit Hemd, m.) beim Aufmarsch am 1. Mai 2012 in Hof.  Foto: Timo Mueller
‚Widerstand Schwandorf‘-Aktivist Daniel Weigl (mit Hemd, m.) beim Aufmarsch am 1. Mai 2012 in Hof. Foto: Timo Mueller
Schwandorf. Eine Kammer des Amtsgerichts Schwandorf verurteilt Daniel Weigl (Wackersdorf), den führenden Kopf der neonazistischen Kameradschaft „Widerstand Schwandorf“ und „Freies Netz Süd“ (FNS)-Aktivisten, wegen „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung.

Strafbares HJ-Lied-Zitat auf der Webseite der neonazistischen Kameradschaft 'Widerstand Schwandorf'. Screenshot vom 22. November 2011: a.i.d.a.
Strafbares HJ-Lied-Zitat auf der Webseite der neonazistischen Kameradschaft ‚Widerstand Schwandorf‘. Screenshot vom 22. November 2011: a.i.d.a.
Weigl war für die Internetseite des „Widerstand Schwandorf“ presserechtlich verantwortlich. Auf dieser Homepage war von mindestens Juli 2011 bis Januar 2012 im Hauptbanner der Titel des verbotenen HJ-Liedes „Ein junges Volk steht auf“ eingebaut. Die bayerische „Landeszentrale für neue Medien“ hatte die Staatsanwaltschaft auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht.

Weigl gibt vor Gericht zu, den Titelbanner auf der Internetseite selbst eingebaut zu haben, sich aber nicht über den politischen Hintergrund des Liedes bewusst gewesen zu sein. Der Staatsanwalt wertet diese Aussage als Schutzbehauptung, bezeichnet Weigl als einen der „schlimmsten geistigen Brandstifter der Region“ und fordert in seinem Plädoyer sechs Monate Freiheitsentzug. Szenanwalt Frank Miksch (Fürth), in der Vergangenheit mehrfach bei Aufmärschen des FNS anwesend, vertritt Weigl vor Gericht und fordert für seinen Mandaten einen Freispruch.

Webseite der neonazistischen Kameradschaft 'Widerstand Schwandorf' mit HJ-Zitat. Screenshot vom 22. November 2011: a.i.d.a.
Webseite der neonazistischen Kameradschaft ‚Widerstand Schwandorf‘ mit HJ-Zitat. Screenshot vom 22. November 2011: a.i.d.a.
Die vorsitzende Richterin verurteilt den Angeklagten, da Weigl sich „sehr gut mit den Liedtexten und Symboliken aus der Szene auskennt“. Noch während der Urteilsverkündung pöbelt Weigl herum, schließlich verlässt er erzürnt den Saal. Weigl kündigt an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Unter den Zuhörer_innen im Prozess befinden sich etliche Neonazis, darunter auch der FNS-Führungskader Norman Kempken (Nürnberg). In einem am 1. Juli 2012 auf der FNS-Internetpräsenz veröffentlichten Artikel über das Gerichtsverfahren, in dem der frühere oberpfälzische NPD-Bezirksvorsitzende Weigl mit Einzelporträt präsentiert wird, wird das Urteil als „Gesinnungsrechtsprechung“ diffamiert.

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